Dauerbaustelle Bildhauer Weg Anfrage vom des Wahlkreisabgeordneten Olaf Schenk an den Senat
Bildhauer Weg: Nach meiner schriftlichen Anfrage an den Senat begann nur wenige Tage später der Abbau der Dauerbaustelle. Die Details zur Senatsantwort finden Sie anbei.
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Olaf Schenk (CDU) vom 27. Juni 2025
A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/23094 vom 27.06.2025 über Baustelle der BVG Bildhauerweg / Neuköllner Straße seit fast 2 Jahren Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist bzw. an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben wird. Vorbemerkung des Abgeordneten: An der Kreuzung Neuköllner Straße und Bildhauerweg wird von der BVG der Notausstieg der U-Bahn U7 seit mehr als einem Jahr „erneuert“. Seit mehreren Monaten ist keinerlei Bautätigkeit mehr ersichtlich. Nach Auskunft der Arbeiter sind die Arbeiten am Ausstiegsschacht (unten) auch schon lange beendet und nur der Einstieg auf dem Mittelstreifen muss noch fertig gestellt werden. Frage 1: Für wann ist die endgültige Fertigstellung der Baustelle, nach mehreren Verlängerungen, geplant?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit, dass die Fertigstellung für das 4. Quartal 2025 vorgesehen ist. Die erneute Verzögerung wird mit notwendigen Umplanungen und der damit verbundenen statischen Neubetrachtung begründet, wodurch sich die baulichen Abläufe (u.a. Lieferung Bewehrung, Spritzbetonarbeiten in engen Räumen, Abbindezeiten) und damit einhergehend die Fertigstellung verschoben haben. Frage 2: Was ist der Grund für den aktuellen Stillstand bei den Bauarbeiten? Frage 3: Warum kam es mehrmals zu mehrmonatigen Unterbrechungen bei der Baustelle? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit: „Der Notaussteig H100 muss einer umfangreichen Betoninstandsetzung unterzogen werden, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Folgende Punkte führten zu einer Verzögerung bzw. Verlängerung der geplanten Baumaßnahme: Bei der Umsetzung der Ingenieurbaumaßnahme stellte sich nach den ersten Abbrucharbeiten heraus, dass der geschädigte Bereich sich wesentlich umfangreicher darstellte, als es ursprünglich in der Planung vorgesehen und konzipiert war. Der dadurch zusätzlich notwendige verbundene Rückbau von sicherheitsrelevanten Leiteranlagen, welche für die Feuerwehr notwendig sind, führte zur Erlöschung des Bestandschutzes dieser Anlagen. Eine neue angepasste Planung mit statischen Neuberechnungen wurde notwendig. Des Weiteren wurde durch die Betoninstandsetzung die Durchgangsbreite auf Grund der Schichtdicken verändert, was baulich für die Betondeckung notwendig war. Dieser Umstand sowie die bauliche Ausführung der Treppe erforderten auch hier die Umplanung sowie Herstellung einer neuen Treppenanlage. Die Arbeiten wurden jedoch nicht unterbrochen, sondern stetig unter der Erde (in der Tunnelebene) im Schutze einer Einhausung und eines Staubschutzes ausgeführt.“
Frage 4: Durch die Einhausung der Baustelle kommt es zu einer starken Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung. Wird diese Einhausung noch benötigt oder kann sie bereits abgebaut werden? Antwort zu 4: Nach Aussage der BVG ist die Einhausung der Baustelle weiterhin erforderlich und wird daher bis zur Beendigung der Maßnahme größtenteils bestehen bleiben. Dennoch ist sich die BVG der verkehrlichen Situation bewusst und wird in Abstimmung mit allen Beteiligten die Sichtbehinderung nur so lange aufrechterhalten, wie unbedingt notwendig. So wurden im Laufe der Baumaßnahme schon Anpassungen, wie das Linksabbiegerverbot, durchgeführt. Zudem finden momentan interne Abstimmungen statt, inwieweit - entsprechend des Baufortschrittes - eine örtliche Optimierung zur Minderung der Sichtbehinderung erfolgen kann. Frage 5: Was plant die BVG zukünftig, damit Baustellen wie diese, nicht wochenlang unterbrochen werden bzw. keine Bautätigkeit erfolgt? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Arbeiten an Infrastrukturbauwerken, die unter Aufrechterhaltung des U-Bahn-Betriebes erfolgen, sind sehr komplex und in ihrer Gesamtheit abstimmungsintensiv. Alte Bauwerke und im Vorfeld nicht bekannte Schädigungsgrade in der Tiefe der Konstruktion können durch Alterung und Materialermüdung das Bauwerk zusätzlich schwächen und besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern sowie baubegleitende Anpassungen nachsichziehen. Alte Notausstiege sind schwerer zugänglich, was wiederum den Transport von Baumaterialien und die Durchführung von Arbeiten erschwert. Bei der Modernisierung müssen zudem alte Bauwerke an aktuelle Standards für Sicherheit und Entfluchtung im Havariefall angepasst werden.
Aus den Erfahrungen mit diesem Bauvorhaben, in dem unvorhergesehene Umplanungen aufgrund der im Vorfeld unbekannten Schädigungstiefe in dem alten Bauwerk notwendig wurden, kann für ähnliche Bauvorhaben abgeleitet werden, dass die Vorplanungen noch weiter optimiert werden können und großzügigere Zeitpuffer im Bauablauf einkalkuliert werden.“ Berlin, den 15.07.2025 In Vertretung Arne Herz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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