Wir sorgen vor – der nächste Winter kommt bestimmt
Mit einer Gesetzesänderung schaffen wir die Grundlage, dass bei extremer Glätte ausnahmsweise Tausalz eingesetzt werden darf.
So können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Winterdienstpflicht effektiv erfüllen.
Ziel ist es, dass insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Schnee und Eis sicher durch Berlin kommen.
Bei uns stehen die MENSCHEN im Mittelpunkt und nicht nur Bäume!
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Reform des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen,
um die Sauberkeit der Stadt besser zu gewährleisten und Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Besonders im Fokus stehen Transparenz, effizientere Reinigungsintervalle und neue Regeln zum Einsatz von Streusalz im Winterdienst.
Zentrale Inhalte der Gesetzesänderung
1. Präzisere Zuständigkeiten
Ziel ist: Doppelzuständigkeiten vermeiden und die Reinigung schneller sowie kosteneffizienter zu machen.
2. Anpassungen bei Reinigungsintervallen
3. Neue Regeln zum Einsatz von Streusalz
Bisher galt in Berlin ein weitgehendes Verbot für Streusalz auf Gehwegen, mit Ausnahme gefährlicher Stellen. Die Gesetzesnovelle sieht eine differenzierte Lockerung und gleichzeitig stärkere Kontrolle vor:
Wo Streusalz künftig erlaubt ist
Wo Streusalz weiterhin verboten bleibt
Neue Auflagen
Die Reform des Berliner Straßenreinigungsgesetzes modernisiert einen zentralen Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge. Vor allem der differenzierte Umgang mit Streusalz soll einen praktikablen Ausgleich zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz schaffen. Durch klarere Regeln, bessere Kontrolle und mehr Flexibilität soll Berlin sauberer, sicherer und nachhaltiger werden.