Lachgas-Verbot

Mehr Schutz vor Lachgas-Missbrauch

Seit dem 12. April 2026, gilt ein Verkaufsverbot für Lachgas (Distickstoffmonoxid)

Damit reagiert der Gesetzgeber auf den steigenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge in den vergangenen Jahren.

Der Verkauf großer Lachgas-Kartuschen an Privatpersonen ist jetzt bundesweit verboten. 
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen des Missbrauchs als Partydroge zu schützen.

Untersagt ist der Verkauf von Lachgas-Behältern mit mehr als 8,4g Füllmenge. 
Kleinere Mengen sind unter anderem in der Gastronomie üblich und bleiben weiterhin legal.
Auch Industrie und Forschung dürfen die Substanz weiterhin nutzen.

CDU wirkt:
✔ Verkaufsverbot großer Lachgas-Kartuschen
✔ Strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger
✔ Konsequentes Vorgehen gegen illegalen Handel
✔ Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Jugendliche
✔ Weniger Gefahren für Umwelt und Müllentsorgung

Für mehr Jugendschutz, Sicherheit und Verantwortung.

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